Bildungsscheck und Bildungsprämie

 

Bildungsscheck NRW

Der Bildungsscheck ist ein Förderinstrument des Landes NRW, um Menschen darin zu unterstützen, sich beruflich weiterzubilden. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfond. Übernommen wird die Hälfte der Kursgebühr, max. 500 €, sofern die Kursgebühr mindestens 500 € brutto beträgt.

Zielgruppe: Die Obergrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens beträgt 30.000 € bzw. bei gemeinsam Veranlagten 60.000 €. Arbeitslose, Selbständige und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind von der Förderung ebenso ausgenommen wie Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 249 Mitarbeitern. Der Bildungsscheck kann nur alle 2 Jahre beantragt werden. Wichtig: Die vollständigen persönlichen Voraussetzungen kannst du unter dem u.a. Link finden oder bei einer Beratungsstelle erfragen.

Die Bildungsschecks werden von Beratungsstellen ausgegeben, die auch über die notwendigen persönlichen Voraussetzungen informieren. Eine Beratung ist verpflichtend und muss vor der Anmeldung zu der geplanten Weiterbildung erfolgen.

Nähere Informationen zum Bildungsscheck und eine Übersicht über die Beratungsstellen gibt es auf www.bildungsscheck.nrw.de

 

Bildungsprämie Bund

Die Bildungsprämie ist ein ähnliches Förderinstrument wie der Bildungsscheck, wird jedoch vom Bund vergeben. Die persönlichen Voraussetzungen sind etwas andere. Auch hier werden 50 % der Kursgebühr getragen, max. 500 €. Allerdings darf die Kursgebühr bei der Bildungsprämie nicht mehr als 1000 € brutto betragen.

Zielgruppe: Die Obergrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens beträgt 20.000 € bzw. bei gemeinsam Veranlagten 40.000 €. Das 25. Lebensjahr muss vollendet sein. Die Bildungsprämie kann nur alle 2 Jahre beantragt werden. Wichtig: Die vollständigen persönlichen Voraussetzungen kannst du unter dem u.a. Link finden oder bei einer Beratungsstelle erfragen.

Die Bildungsprämie wird von Beratungsstellen ausgegeben, die auch über die notwendigen persönlichen Voraussetzungen informieren. Eine Beratung ist verpflichtend und muss vor der Anmeldung zu der geplanten Weiterbildung erfolgen.

Nähere Informationen zur Bildungsprämie und eine Übersicht über die Beratungsstellen gibt es auf www.bildungspraemie.info

 

Staatliche Förderung der Tantramassage-Ausbildung

Bildungsscheck bzw. Bildungsprämie können unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen (s.o.) für die Tantramassage-Ausbildung verwendet werden. Hierbei ist folgendes zu beachten:

Bildungsschecks und Bildungsprämien bekommst du nur in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer offiziellen Beratungsstelle (s.o.). Zu diesem Zeitpunkt darf die Ausbildung noch nicht begonnen haben, du darfst noch nicht angemeldet sein und es darf auch noch keine Zahlungen gegeben haben.

Es gibt Fristen, bis wann die Ausbildung spätestens begonnen haben und/oder abgeschlossen sein muss. Man kann die Förderung also nicht zu lange im Voraus beantragen. Da sich diese Formalien gelegentlich ändern, solltest du die Termine deiner Wunsch-Ausbildung bei der Beratung checken lassen.

Unter "Inhalt der Weiterbildung" muss im Formular angegeben sein: Tantramassage-Ausbildung.

Du musst bei der Beratung drei Anbieter nennen, die dann in das Formular eingetragen werden. Bei welchem dieser drei Anbieter du dann letztlich die Ausbildung machst, ist egal. Du kannst die Förderung aber nicht für andere Anbieter nutzen, d.h. dein Wunsch-Ausbilder muss gelistet sein. Du kannst z.B. drei der folgenden Institute nennen:

TantraConnection - 45128 Essen
AnandaWave - 50937 Köln
Zinnoberschule - 82399 Raisting
Diamond Lotus Tantra Lounge - 10829 Berlin

 

Solltest du Fragen zum Thema Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie haben, wende dich an die Ausbildungsleiterin Tamara Tegtmeier. Alle Informationen auf dieser Seite sind ohne Gewähr!

 

Stand: 17.05.2015